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Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland: Schritt für Schritt

Veröffentlicht am 07.10.2026

Wie du deinen ausländischen Pflegeabschluss in Deutschland anerkennen lässt – Unterlagen, Kenntnisprüfung, Anpassungslehrgang und Deutschniveau.

Wer im Ausland Pflege gelernt oder studiert hat, darf in Deutschland erst dann als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann arbeiten, wenn der Abschluss staatlich anerkannt ist. Das klingt kompliziert, folgt aber einem klaren Ablauf.

1. Die zuständige Behörde

Über die Anerkennung entscheidet eine Behörde des Bundeslandes, in dem du arbeiten möchtest. In Nordrhein-Westfalen ist das die Bezirksregierung Münster. Sie prüft, ob deine Ausbildung der deutschen Pflegeausbildung gleichwertig ist. Auch deine Berufserfahrung wird berücksichtigt, wenn du sie nachweist.

2. Diese Unterlagen brauchst du meistens

  • Diplom oder Abschlusszeugnis
  • Fächer- und Stundennachweis (welche Fächer, wie viele Stunden Theorie und Praxis)
  • Nachweis über die Berufserlaubnis oder Registrierung im Herkunftsland
  • Lebenslauf und Arbeitszeugnisse
  • Reisepass und Geburtsurkunde
  • Sprachzertifikat
  • Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung

Ausländische Dokumente müssen in der Regel beglaubigt und von vereidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übersetzt werden.

3. Der Bescheid

Ist deine Ausbildung gleichwertig, bekommst du die Anerkennung. Häufig stellt die Behörde aber Unterschiede fest und schreibt diese in einen sogenannten Defizitbescheid. Das ist normal und kein Grund zur Sorge – du kannst die Unterschiede ausgleichen.

4. Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

  • Kenntnisprüfung: Bei Abschlüssen aus Ländern außerhalb der EU besteht sie aus einem mündlichen und einem praktischen Teil.
  • Anpassungslehrgang: eine mehrmonatige praktische Einarbeitung in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Dienst, oft mit Unterricht.

Welcher Weg besser passt, hängt von deinem Bescheid und deiner Situation ab. Wir besprechen das mit dir.

5. Deutschkenntnisse

Für die Anerkennung brauchst du je nach Bundesland Deutsch auf Niveau B1 oder B2, nachgewiesen mit einem anerkannten Sprachzertifikat. Beim Deutschlernen unterstützen wir dich.

6. Arbeiten, während die Anerkennung läuft

Bis zur vollen Anerkennung kannst du oft schon in der Pflege mitarbeiten, zum Beispiel als Pflegehilfskraft. Außerdem gibt es die Anerkennungspartnerschaft: Damit kannst du mit einem Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen und die Anerkennung hier abschließen. Dafür brauchst du unter anderem Deutschkenntnisse auf Niveau A2.

Offizielle Informationen

Gut zu wissen

Stand: Oktober 2026. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich gelegentlich. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung – wir prüfen deinen Fall gern persönlich.

Die Bewerbung dauert nur wenige Minuten – auch am Smartphone. Wir melden uns persönlich bei dir.

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